FAQ

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Informationen

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge zwischen PhysioBase Worms und ihren Patientinnen und Patienten.

 

Leistungen

(1) PhysioBase Worms bietet physiotherapeutische Leistungen auf Grundlage ärztlicher Verordnungen sowie Selbstzahlerleistungen an.
(2) Dazu zählen insbesondere:

  • Krankengymnastik (KG, KG ZNS)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Krankengymnastik am Gerät (KGG) / medizinisches Training
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Massagen und physikalische Anwendungen
  • Prävention und funktionelles Training
  • Individuelle Trainings- und Selbstzahlerangebote

(3) Der Behandlungsvertrag kommt mit Terminvereinbarung zustande.

 

1. Verordnungen, Fristen, Zuzahlungen, Rechnungen

 

Gesetzlich  Versicherte (GKV)

Heilmittelverordnungen sind immer verschreibungspflichtig und werden vom Arzt verordnet. Beginn der Verordnung sollte innerhalb von 28 Tagen erfolgen, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Eine Behandlung darf nur aufgrund von Urlaub, Krankheit oder therapeutischen Gründen unterbrochen werden. Bis 6 Einheiten hat das Rezept eine Gültigkeit von 3 Monaten, ab 10 Einheiten eine Gültigkeit von 6 Monaten. Doppelbehandlungen werden vom Arzt verordnet oder können nach Rücksprache mit dem Arzt durch den Therapeuten ergänzt werden.

Du hast, sofern du nicht von der Zuzahlung befreit bist, eine Zuzahlung in Höhe von 10 € Verordnungsblattgebühr (pro Rezept) zuzüglich 10 % des Rezeptwertes an die Praxis zu zahlen.

Die Krankenkasse übernimmt bei Heilmittelbehandlungen nur einen Teil der Kosten, dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt.

Die Zuzahlung wird vom Abrechnungszentrum "Opta Data" eingezogen.

Personen unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit, auch wenn sie ein Einkommen haben. Vollendet der/die Patient:in während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10 % Zuzahlung zu leisten.

Befreiung von Zuzahlungen mit einem Befreiungsausweis möglich. Die Beantragung erfolgt durch dich über die Krankenkasse., diese legst du dann bitte vor.

 

Privatversicherte (PKV)

Selbstzahler und Privatleistungen können vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden, sie unterliegen keinen Fristen und Doppelbehandlungen sind möglich.

Die Preise berechnen sich aus dem 1,8fachen Satz des Regelsatzes der GKV. 

Empfohlen wird, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit deiner privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären. Die Honorarvereinbarung gilt unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger.

Am Ende der verordneten Behandlungseinheiten erhältst von der Abrechnungsstelle „Opta Data“ eine Rechnung mit den aufgeführten Behandlungsmaßnahmen sowie dem Originalrezept zugeschickt. Rechnungen sind sofort zu begleichen oder innerhalb von 7 Tagen.

Eine Verordnung vom Arzt ist nicht zwingend notwendig. Durch den Heilpraktiker für Physiotherapie kannst du als Privatversicherter oder mit einer privaten Zusatzversicherung die Kosten ebenfalls einreichen. Frage vorher bei deiner Versicherung nach. Eine vollständige Erstattung der Kosten kann nicht gewährleistet werden.

 

Blankoverordnung

Seit dem 01.11.2024 können alle niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung eine Blankoverordnung für Schulterproblematiken ausstellen. Die Rezepte sind zulässig für alle Praxen mit Kassenzulassung (ausgenommen Krankenhausambulanzen, BG-Kliniken und reine Massagepraxen). Bei Entlassmanagementverordnungen oder Lymphdrainageverordnungen sind keine Blankoverordnungen möglich.

Die Blankoverordnungen gelten aktuell nur für Schulterpatienten und sind 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.Es ist nur eine Blankoverordnung möglich und innerhalb der 16 Wochen kann eine Wiederaufnahme der Blankoverordnung erfolgen. GKV Rezepte mit anderer Diagnose können parallel laufen.

Physiotherapeutische Diagnostik in der ersten Behandlung, weitere Heilmittel sowie Anzahl und Dauer entscheidet der Therapeut mit dir auch Doppelbehandlungen sind möglich. Beginn der Verordnung innerhalb von 28 Tagen, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen.

Die Zuzahlung variiert und kann erst am Ende kassiert werden, Vorauszahlungen sowie Rück- und Nachzahlungen sind möglich.

 

BG-Verordnungen

Bei BG-Rezepten muss das Rezept nach 14 Tagen begonnen werden oder bei dringendem Behandlungsbedarf nach 7 Tagen nach Ausstellungsdatum oder physiotherapeutischem Behandlungsbeginn. Es darf maximal 14 Tage unterbrochen werden, bei einer Langzeitverordung bis zu 4 Wochen. Eine Zuzahlung fällt nicht an.

 

Entlassmanagement

Hierbei handelt es sich um eine Verordnung aus dem Krankenhaus. Bei Entlassmanagementrezepten (Verordnungen aus dem Krankenhaus) muss die Behandlung innerhalb von 7 Tagen erfolgt sein.

 

2. Behandlungszeiten

 

Die Regelbehandlungszeiten bei PhysioBase betragen bei KMT 15-20 min., Bindegwebsmassage 20 min., Krankengymnastik 20 min., Krankengymnastik ZNS 30 min., Manuelle Therapie 20 min., Manuelle Lymphdrainage sind 30 min., 45 min. und 60 Minuten vorgegeben, KG-Atemtherapie 20 min. und KG-Muko 60 min.

Die Behandlungszeit enthält für die Therapie alle notwendigen Aufgaben und entspricht nicht der eigentlichen Behandlungszeit! Das bedeutet Befundaufnahme, Dokumentation, die Reinigung, Desinfektion, Umziehen, Terminvergabe und wenn vom Arzt gewünschte Therapieberichte, gehören ebenfalls in die angegebenen Behandlungszeiten. Du hast jedoch die Möglichkeit eine Anschlussbehandlung zu buchen.

 

3. Ausfallgebühr

Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 h vor Behandlungsbeginn abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird dir der Betrag in Anlehnung an die geltenden GKV/BG oder Privatpreise berechnet (§ 615 BGB). Du hast die Möglichkeit, per E-Mail, per Whatsapp oder telefonisch abzusagen. Der Anrufbeantworter ist angeschaltet und du kannst darauf eine Nachricht hinterlassen.

 

4. Dauertermine

Dauertermine sind bei PhysioBase nicht möglich.

 

5. Terminvereinbarungen

(1) Termine können online, telefonisch oder vor Ort vereinbart werden.
(2) Bei Online-Buchung über Opta Data One erhält der Patient eine automatische Bestätigung. Bei Kursen erfolgt die Terminbuchung über Supersaas.de und der Patient/Kunde erält ebenfalls eine automatische Bestätigung.
(3) Die angegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein.

(4) Beachten Sie bitte die Fristen der GKV (28 Tage) und BG-Rezepte (14 Tage). Bei einem ungültigen Rezept beim ersten Termin wird dieser als Selbstzahlerleistung gewertet.

 

6. Mitwirkungspflicht des Patienten

(1) Der Behandlungserfolg hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit ab.
(2) Übungsanleitungen und Trainingsvorgaben sind einzuhalten.
(3) Gesundheitsveränderungen sowie Beschwerden sind unverzüglich mitzuteilen.

 

7. Hygieneregeln

(1) In der PhysioBase Worms gelten verbindliche Hygienestandards.
(2) Patienten mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht behandelt werden.
(3) Termine sind in diesem Fall rechtzeitig abzusagen.
(4) Bei Bedarf können Schutzmaßnahmen (z. B. Maske) angeordnet werden

 

8. Trainings- und Kursbereich

(1) Die Nutzung der Trainingsbereiche erfolgt auf eigene Verantwortung und gemäß Einweisung durch das Fachpersonal.
(2) Trainingszeiten gelten als verbindliche Termine.
(3) Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist vorab Rücksprache zu halten.

 

9. Hausordnung

(1) Die Praxisräume und Trainingsbereiche sind sorgfältig zu behandeln.
(2) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(3) Rauchen ist nicht gestattet.
(4) Störungen des Praxisablaufs (z. B. unangemessenes Verhalten) können zum Abbruch der Behandlung führen.
(5) Geräte dürfen nur nach Einweisung genutzt werden.

 

10. Digitale Kommunikation(E-mail/SMS-Opta Data One/Supersaas/Thevea)

(1) Die PhysioBase Worms nutzt digitale Systeme zur Terminverwaltung.
(2) Patienten erhalten Terminbestätigungen und Erinnerungen per E-Mail oder SMS.
(3) Mit Angabe der Kontaktdaten wird dem zugestimmt.
(4) Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

 

11. Haftung

(1) Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

12. Datenschutz

(1) Daten werden ausschließlich zur Behandlung und Organisation verwendet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
(3) Details sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.

 

13. Terminänderung durch die Praxis

Die PhysioBase Worms kann Termine aus wichtigen Gründen 

(z. B. Krankheit) verschieben. Es wird ein Ersatztermin angeboten.

 

Das Bringst du zum 1. Termin mit:

- Großes Handtuch

- Bequeme (Sport-)kleidung

- ggf. ärztliche Verordnung

- Elektronisches Zahlungsmittel

- Arztbefunde/-briefe/-berichte, OP-Berichte, Bildgebung (MRT/CT/Röntgen etc.), 

Nachbehandlungsschemata nach OP, Medikationsplan

 

Mögliche Nebenwirkungen nach der Behandlung: 

 

In der Regel sind (physio-)therapeutische Maßnahmen unbedenklich, haben jedoch auch Nebenwirkungen. Darunter fallen z.B. Hämatombildung, Rötungen oder vermehrter Schmerz, kurzzeitige Verschlechterung der Symptomatik, Frakturen (z.B. bei unbekannter Osteoporose), Überwärmung, vegetative Entgleisung (Kalter Schweiß, erhöhter Puls/Blutdruck). 

Falls ungewöhnliche Beschwerden in Form von sehr starken Schmerzen, Rötungen inklusive Schwellungen oder Taubheitsgefühlen auftreten, informiere umgehend deinen behandelnden Therapeuten.

 

Bei Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.


 

 

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